Eine Patientenverfügung sichert das Selbstbestimmungsrecht der Klientinnen und Klienten bei Urteils- oder Äusserungsunfähigkeit und sind eine grosse Entlastung für Angehörige und medizinische Fachpersonen.
Beratungen noch bis Ende Dezember 2026: Das SRK Kanton Aargau bietet Beratungen zum Vorsorgeauftrag und zur Patientenverfügung noch bis 31. Dezember 2026 an. Gerne beraten wir Sie bis dahin individuell in einem persönlichen oder telefonischen Gespräch.
Aktueller Hinweis zur Hinterlegung der Patientenverfügung SRK: Die Hinterlegungsstelle für Patientenverfügungen des SRK wird ebenfalls per 31. Dezember 2026 geschlossen. Deshalb können neue Patientenverfügungen nicht mehr beim SRK hinterlegt werden.
Sie haben bereits eine Patientenverfügung beim SRK hinterlegt? Ihre Patientenverfügung bleibt bis zum 31. Dezember 2026 hinterlegt und kann im Ernstfall bis zu diesem Datum abgerufen werden. Sie erhalten das Original Ihrer Patientenverfügung Ende 2026 mit der Post zurück.
Aktuelle Informationen und Kontaktangaben finden Sie auf Patientenverfügung: Medizinischen Willen festhalten | SRK
Die Patientenverfügung SRK gibt der Klientin oder dem Klient die Gewissheit, dass der eigene Wille bezüglich medizinischer Behandlung auch dann respektiert wird, wenn man sich dazu nicht mehr selbst äussern kann. Die Ärzteschaft ist verpflichtet eine solche Patientenverfügung zu berücksichtigen.
Unsere geschulten freiwilligen Beraterinnen und Berater unterstützen die Klienten bei der Erstellung einer umfassenden und unmissverständlichen Patientenverfügung. Eine Verfügung kann aber auch ohne Beratung erstellt werden.
Die Patientenverfügung SRK richtet sich an Personen, die...
- Wert darauf legen, dass ihr Wille auch dann respektiert wird, wenn sie diesen nicht mehr selbst äussern können,
- Angehörige und Fachpersonen davon entlasten möchten, für sie entscheiden zu müssen,
- sich eine individuelle, auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Patientenverfügung wünschen.
Leider kann Ihre Patientenverfügung nicht bei uns hinterlegt werden.
Die Erstberatung und Erstellung ist kostenlos.
Um einen Beratungstermin zu vereinbaren oder für weitere Informationen, wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeitenden von der Geschäftsstelle.
Das SRK Kanton Aargau führt konstenlose Informationsveranstaltungen zur Patientenverfügung SRK durch. Aktuelle Daten finden Sie hier.
Patientenverfügung SRK / Vorsorge
Buchserstrasse 24
5000 Aarau
Schweiz
Öffnungszeiten:
Montag – Freitag 08:00-12:00 Uhr und 13:30-16:00 Uhr