Mit einem Vorsorgeauftrag, einer Patientenverfügung und einem Testament lässt sich sicherstellen, dass der eigene Wille zählt.
- Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag mit Béatrice Seelhofer, Leiterin Entlastungsdienste und Vorsorge beim SRK Kanton Aargau
- Testament mit einer Fachspezialistin oder einem Fachspezialisten für Nachlassplanung der Aargauischen Kantonalbank (AKB)